Ein Bank- oder Kontowechsel sollte wohl überlegt sein, schliesslich wechselt man nicht jedes Jahr seine Bankverbindung. Auf dieser Seite erfahren Sie, was Sie beim Thema Girokonto kündigen und wechseln alles zu beachten haben. Hauptgründe für einen Girokontowechsel sind vor allem die Unzufriedenheit mit dem Service und der Beratung sowie die schlechten Konditionen für Konto und Kreditkarte bei der aktuellen Bank oder Sparkasse.
Vorteile Girokonto wechseln
- Girovertrag kündigen und wechseln ist kostenlos
- Kontoführungsgebühren von bis zu 100 € pro Jahr sparen
- Kartengebühren für Girocard und Kreditkarte von bis zu 50 € pro Jahr sparen
- 50 € Gebühren für das Geld abheben an fremden Geldautomaten sparen
- Neukundenprämie von bis zu 150 € für Kontoeröffnung sichern
- Schnelle Online-Kontoeröffnung per VideoIdent statt PostIdent möglich
Nachteile Girokonto wechseln
- Alter Girovertrag zwischen Bank und Kunde muss schriftlich gekündigt werden
- Ummelden von neuen Bankverbindung bei Versicherungen, Arbeitgeber, erfordert einen gewissen Zeitaufwand
- Gefahr, dass Ummeldungen vergessen werden und daraus ein Zahlungsverzug entstehen kann
Wann kommt der Girovertrag zustande?
Der Girovertrag kommt zwischen Kunde und Bank zustande, wenn der vom Kunden unterschriebene Girokontoantrag, bei dem der Antragsteller die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) der Bank akzeptieren muss, vom Kreditinstitut genehmigt wurde.
Das Kreditinstitut verpflichtet sich im Girovertrag zu folgenden Dienstleistungen:
- Einrichten des Kontos
- Gutschreiben von eingehenden bargeldlosen und baren Zahlungen
- Belasten des Kontos durch Überweisungsvorgänge, Lastschriften oder Abhebungen
Der Girovertrag verpflichtet ein Kreditinstitut nach § 666 BGB, die Informationspflichten gegenüber dem Kunden zu erfüllen.
Das erfolgt dadurch, dass die Bank oder Sparkasse alle Buchungsvorgänge inklusive der Verwendungszwecke in einem Kontoauszug zur Verfügung stellt, welcher entweder am Kontoauszugsdrucker oder im Internet über das Online-Banking zum Download verfügbar sein muss.
Wie kann der Girovertrag gekündigt werden?
Laut § 675 BGB kann ein Girokonto vom Kontoinhaber jederzeit ohne Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine Kündigungsfrist vertraglich festgehalten. Längstens darf diese Frist nur 1 Monat betragen, ansonsten ist der Girovertrag unwirksam.
Wird das Girokonto seitens der Bank aufgrund von z.B. Vertragsverletzungen gekündigt, muss diese eine Kündigungsfrist von mindestens 2 Monaten einhalten, um dem Kontoinhaber genug Zeit einzuräumen ein neues Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen. Jedoch dürfen Banken einzelne Teile des Girokontos sofort und fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Beispiel hierfür ist die Kündigung des Dispokredits durch ständige Überziehung des Girokontos über den vereinbarten Dispokreditrahmen hinaus.
Checkliste zum Girokonto kündigen und Girokonto wechseln
Bitte denken Sie daran, dass Sie zuerst ein neues Girokonto eröffnen und das alte Konto erst nach Ablauf einiger Wochen kündigen sollten! Die DKB z.B. rät ihren Kunden, das alte Girokonto noch mindestens 2-3 Monate parallel laufen zu lassen
- Finden Sie ein neues Girokonto, dass zu Ihnen passt: Girokonto Testsieger oder Girokonto Vergleich
- Eröffnen Sie das neue Girokonto und warten Sie auf alle Kontounterlagen, die Ihnen die Bank per Post zusenden wird: Girocard, Kreditkarte, Zugangs-PIN für das Online-Banking, TAN-Listen
- Richten Sie das neue Konto über das Online-Banking ein
- Prüfen Sie Ihr altes Konto anhand folgender Punkte, idealerweise über die Kontoauszüge der letzten 12 Monate:
- Gutschriften: Von wem erhalte ich Überweisungen und muss ihn über die neue Bankverbindung informieren? (z.B. Arbeitgeber, Auftraggeber, Familie, Freunde)
- Daueraufträge: Löschen und ins neue Konto übertragen (z.B. Miete, Sparaufträge)
- SEPA-Lastschriften: Welche Unternehmen muss ich informieren, die automatisch über ein ELV (elektronisches Lastschriftverfahren) vom Girokonto abbuchen? Beispiele sind Miete, Strom, Gas, Versicherungen (Haftpflicht, Kfz, Rechtsschutz, Unfall, LV, KLV), Online-Zahlungsanbieter, Telefongesellschaften und externe Kreditkartenanbieter.
- Warten Sie 1-3 Monate, damit alle Kontoverbindungen umgestellt sind! Wenn Sie ganz sicher sind, dass Sie nach Prüfung der Kontoauszüge der letzten 12 Monate nichts vergessen haben, können Sie auch ohne Wartezeit fortfahren:
- Lesen Sie die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) des aktuellen Girovertrages
- Sind keine besonderen Kündigungsfristen erwähnt, können Sie sofort zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen, wenn Sie alle Gutschriften, Daueraufträge und Lastschriften umgemeldet haben
- Kündigen Sie schriftlich per Brief, nennen Sie den gewünschten Termin für die Kontoschliessung, die neue Bankverbindung und lassen Sie sich eine Bestätigung von der Bank zukommen
- Richten Sie bei der neuen Bank einen neuen Freistellungsauftrag an, damit keine Kapitalertragssteuern fällig werden
- Nach erfolgreicher Umstellung können Sie die alten Kontounterlagen vernichten: TAN-Listen, Girokarte, Kreditkarte
Alternativ können Sie auch den kostenlosen Kontowechsel-Service der neuen Bank nutzen. Viele Banken bieten hierfür ein bequemen Service an, über den Sie innerhalb des Online-Bankings Schreiben an Versicherungen, Energieversorger oder den Arbeitgeber generieren können, wenn Sie die Adresse eingeben. Ihre Kontodaten und persönliche Informationen werden dabei automatisch eingefügt. Die automatisch erzeugten Briefe können dann ausgedruckt und an die Anbieter versendet werden. Bei einigen Banken ist es über den Kontowechselservice auch möglich, ausgewählte Unternehmen online zu benachrichtigen.
Bitte beachten Sie, dass einige Online-Shops wie z.B. Amazon die Änderung von Kontodaten nur im eingeloggten Kundenmenü zulassen.
Welche Daten sollten die Änderungsanzeige enthalten?
Folgende Daten sollten Sie an die jeweiligen Unternehmen übermitteln:
- Persönliche Daten: Name, Adresse, Kundennummer
- Datum, ab wann die neue Bankverbindung gilt
- Daten zur neuen Bankverbindung:
- Name des Kontoinhabers
- Name der Bank
- IBAN + BIC (optional)
- Optional: alte Kontonummer und Bankleitzahl
Arbeit / Behörden
- Arbeitgeber
- Rentenstelle
- Familienkasse
- Sozialamt
- Studentenwerk
- Gewerkschaft
Haus / Wohnung
- Vermieter
- Stromversorger
- Gasversorger
- Wasserversorger
- Müllabfuhr
- Kabelnetzbetreiber (TV, Internet)
- Rundfunkbeitrag
Finanzen / Versicherungen
- Externer Kreditkartenanbieter
- Finanzamt (Kfz-Steuer, Grundsteuer)
- Privathaftpflicht
- Hausratversicherung
- Kfz-Haftpflicht
- Unfallversicherung
- Risiko-Lebensversicherung
- Kapital-Lebensversicherung
- Sparverträge und Sparpläne
- Kreditverträge
- Leasingverträge
- Telefon-/Mobilfunkanbieter
Freizeit
- Vereine, Verbände
- Mitgliedsbeiträge (Fitness-Club)
- Abos (Zeitungen)
Online-Shops / Internet
- Online-Shops (Amazon, eBay, Zalando, OTTO)
- Lottoanbieter
- Online-Zahlungsanbieter (PayPal, Skrill)