Was bedeutet SEPA (engl. Single Euro Payments Area)? Banken und Sparkassen hatten ihre Kunden in 2014 zum Thema Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsverkehrs / Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum informiert. Welche Auswirkungen hat SEPA auf die Kontoführung und das Online Banking, insbesondere die SEPA-Lastschrift und die SEPA-Überweisung?
Aufgrund der anstehenden gesetzlichen Änderungen im europäischen Zahlungsverkehr (EU-Verordnung 260/2012) sind die europäischen Banken verpflichtet, schrittweise das SEPA-Verfahren einzuführen, welches bis 2016 beim Girokonto die nationale Kontonummer (KTO) in eine IBAN (International Bank Account Number) und Bankleitzahl (BLZ) in eine BIC (Business Identifier Code) ersetzen wird.
Was ist SEPA – Single Euro Payments Area?
SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payment Area. Auf deutsch übersetzt bedeutet dies: Einheitlicher Europäischer Zahlungsraum. Heute wird SEPA in Deutschland unter dem Begriff Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum kommuniziert.
SEPA = Standardisierung des europäischen Zahlungsverkehrs: Hauptziel von SEPA ist, dass es für Privat- und Geschäftskunden beim grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr innerhalb der SEPA-Zone (33 SEPA-Mitgliedsstaaten) keinen Unterschied mehr geben soll.
Damit sollen die oft nur national gültigen Standards und Normen überwunden werden. SEPA hat deshalb zum Ziel, die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für den Zahlungsverkehr zu vereinheitlichen, wie z.B. für den Interbankenverkehr, die Überweisungen, Bankleitzahlen, Clearingstellen und Bankensoftware. Bereits seit 2009 ist SEPA für den Zahlungsverkehr nutzbar:
- SEPA-Überweisungen (SEPA Credit Transfer)
- SEPA-Basislastschriften (SEPA Direct Debit CORE/COR1)
- SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Direct Debit B2B): zwischen Unternehmen, mit kürzeren Fristen und ohne Widerspruchsrecht
- SEPA-Kartenzahlungen (SEPA Cards Framework)
Strategisches Ziel von SEPA ist es, den Handel zwischen europäischen Ländern und anderen Ländern der Welt zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Die Schritte zum einheitlichen europäischen Zahlungsraum im Überblick:
- Bis 31. Januar 2014 wird das alte nationale deutsche Lastschrift-Verfahren abgeschafft
- Ab 1. Februar 2014 stellen Banken und Sparkassen in Deutschland das nationale Lastschrift komplett auf die SEPA-Lastschrift um
- Ab 1. Februar 2014 gilt IBAN-only, dass heisst, dass der BIC entfallen kann, wenn die IBAN angegeben wurde.
- Bis 31. Januar 2016 können Verbraucher noch die alte Kontonummer (KTO) und die alte Bankleitzahl (BLZ) für Überweisungen nutzen. Hierbei konvertiert die Bank die alte Kontonummer und die alte Bankleitzahl automatisch und kostenlos in das neue SEPA-Format (IBAN und BIC)
- Ab 1. Feburar 2016 ist die IBAN für alle europäischen Geldtransaktionen verbindlich und macht die BIC überflüssig, da die IBAN auch die Bankenkennummer enthält.
Vorteile von SEPA auf einen Blick
- Vereinfachung des Zahlungsverkehrs innerhalb der SEPA-Mitgliedsländer
- Reduzierung der Kosten für den europäischen Zahlungsverkehr
- Schnellerer Zahlungsverkehr
- Standardisierte Lastschriften und Überweisungen zwischen SEPA-Ländern
- Reduzierte technische Schnittstellen, Softwarelösungen zwischen beteiligten Finanzinstituten
- Einheitliches Datenformat:
- PAIN-Format (Payments Initiation Format) für das Einreichen von Überweisungen und Lastschriften
- CAMT-Format (Cash Management Format) für die Auslieferung der Kontoauszüge
- Standardisierung für PAIN und CAMT nach ISO-20022
- Einheitlicher Rechtsrahmen für den Zahlungsverkehr
Auswirkungen von SEPA auf den Zahlungsverkehr
Privatbanken (Deutsche Bank, Commerzbank, Postbank, HypoVereinsbank / UniCredit, Direktbanken (z.B. comdirect, ING DiBa, netbank, DAB Bank), Genossenschaftsbanken (Sparda-Bank, Volksbank, Raiffeisenbank) und Sparkassen (Sparkasse, Stadtsparkasse, Kreissparkasse oder HASPA) informieren seit einigen Wochen verstärkt ihre Kunden zum Thema SEPA. Privatkunden können ab dem 1. Februar 2014 aktiv Überweisungen im neuen Format durchführen, wobei die Bankleitzahl durch die BIC und Kontonummer durch die IBAN abgelöst wird. In der Regel übernehmen die automatische Umstellung der alten Kontonummern und Bankleitzahlen die Unternehmen für die Kunden. Dennoch sollten Privatkunden überprüfen, ob die automatische Umstellung in BIC und IBAN bei Banken, Versicherungen, Mobilfunkanbieter, beim Vermieter, beim Stromanbieter oder Online-Shops geklappt hat.
Wichtigstes Merkmal von SEPA ist, dass es bei Lastschriften (Einzugsermächtigungen) oder Überweisungen zukünftig keine zeitliche Differenz (Float) mehr zwischen Zeitpunkt der Gutschrift beim Zahlungsempfänger und dem Zeitpunkt der Belastung beim Zahlungspflichtigen geben soll. Die Finanzinstitute in Ländern mit der EURO-Währung haben bis zum 1. Februar 2014 Zeit, die nationalen Verfahren für Überweisungen und Lastschriften durch die einheitlichen SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften zu ersetzen. Länder ohne EURO-Währung haben dafür bis zum 1. Oktober 2016 Zeit.
Schonfrist: Innerhalb der Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2016 können Verbraucher noch wie gewohnt die alte Kontonummer und Bankleitzahl für Überweisungen nutzen, jedoch nur für nationale Überweisungen innerhalb von Deutschland. Für Überweisungen ins europäische Ausland muss bereits die IBAN angegeben werden.
SEPA-Lastschrift ersetzt Einzugsermächtigung
Eine gravierende Änderung wird es durch die SEPA-Lastschrift geben, die die deutsche Einzugsermächtigung ersetzen wird. Kunden konnten bisher die Erlaubnis zur Einzugsermächtigung und der damit verbundenen Abbuchung des Betrages vom Girokonto per Telefon oder E-Mail erteilen. Mit der neuen SEPA-Lastschrift wird dieser einfache Prozess nicht mehr möglich sein.
SEPA-Mandat Pflicht: Ab 1. Februar 2014 müssen Kontoinhaber der eigenen Bank ein schriftliches Mandat erteilen, dass ein bestimmter Zahlungsempfänger Geld vom eigenen Girokonto einziehen darf. Zusätzlich muss der Zahlungsempfänger den Kontoinhaber 14 Tage vorher über die Abbuchung informieren, dass vom Girokonto abgebucht wird. Mit der SEPA-Lastschrift verlängert sich außerdem die Einspruchsfrist bei erfolgten Lastschriften von 6 auf 8 Wochen, jedoch nur, wenn zuvor ein Mandat erteilt wurde. Liegt kein Mandat vor, verlängert sich die Widerspruchsfrist auf 13 Monate.
IBAN und BIC ohne Empfängername: Kunden mussten in der Vergangenheit beim Eintrag von Kontonummer und Bankleitzahl besonders sorgsam sein, um Tippfehler und Zahlendreher bei Überweisungen zu vermeiden. Hintergrund ist, dass Banken und Sparkassen nicht mehr verpflichtet sind, bei Überweisungen den Namen und die Kontonummer des Empfängers miteinander abzugleichen. Einmal falsch überwiesenes Geld war daher schnell verloren oder konnte nur mit sehr großem Aufwand zurückgeholt werden. Bei Nutzung der neuen Kontonummer, der IBAN, verringert sich das Risiko von Falschüberweisungen, da die IBAN eine Prüfziffer enthält.
Alte Überweisung / Lastschrift:
- Empfängername
- Kontonummer (KTO)
- Bankleitzahl (BLZ)
Neue SEPA-Überweisung / SEPA-Lastschrift:
- IBAN (International Bank Account Number) / International Bankkontonummer
- BIC (Business Identifier Code) / BIC-Code / SWIFT-BIC / SWIFT-Code / Geschäftskennzeichen der Bank / eindeutige Identifizierung des Kreditinstituts
Die IBAN ist eine Zusammensetzung aus neuen Informationen als auch der bekannten Kontonummer und BIC. Deutschland hat bei der IBAN 22 Stellen, die sich wie folgt zusammensetzen:IBAN:
- 1. + 2. Stelle: DE (Ländercode für Deutschland)
- 3. + 4. Stelle: Prüfziffer
- 5. – 12. Stelle: 8-stellige Bankleitzahl
- 13. – 22. Stelle: Kontonummer (wenn KTO-Nummer kürzer als 10 Stellen ist, dann werden die ersten Stellen mit einer „0“ gefüllt)
Beispiel für eine IBAN bei der comdirect Bank in Deutschland:
IBAN = Ländercode (DE) + Prüfziffer (55) + Bankleitzahl (20041133) + Kontonummer (1234567)
IBAN = DE55200411330001234567
Am Anfang der IBAN steht der Ländercode, also DE für Deutschland. Dahinter folgt eine zweistellige Prüfziffer, gefolgt von der bekannten achtstelligen bereits bekannten Bankleitzahl und der Kontonummer. Wenn diese kürzer als 10 Stellen ausfällt, werden die Stellen davor mit Nullen gefüllt.
Wo finde ich die IBAN?
Beim Online Banking findet man die IBAN und den BIC-Code in der Regel im Online-Kontoauszug bzw. bei den Umsätzen zum Girokonto. Beispiel:
- comdirect: unter Verwaltung / Kundendaten
- ING-DiBa: Umsatzanzeige beim Girokonto oder unter Service / Kontodetails
- DKB: Kontodetails
- Deutsche Bank: im Konto BLZ, IBAN & BIC / SWIFT-Code anzeigen lassen
Im Internet sind außerdem zahlreiche kostenlose IBAN-Rechner verfügbar, die die IBAN automatisch aus Ländercode, Prüfziffer, BLZ und KTO-Nummer zusammensetzen.
Video erklärt die IBAN
IBAN – die Schreckliche? Die ING DiBa hat über ihr Portale „Finanzversteher“ bei Youtube eine Video veröffentlicht, dass die IBAN auf einfache Weise erklärt.
SEPA-Länder / SEPA-Mitgliedsstaaten
Dem einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum sind zahlreiche Länder Europas beigetreten (in Klammern der jeweilige Ländercode):
- 28 Mitglieder der europäischen Union (EU): Belgien (BE), Bulgarien (BG), Dänemark (DK), Deutschland (DE), Estland (EE), Finnland (FI), Frankreich (FR), Griechenland (GR), Großbritannien (GB), Irland (IE), Italien (IT), Kroation (HR), Lettland (LV), Litauen (LT), Luxemburg (LU), Malta (MT), Niederlande (NL), Österreich (AT), Polen (PL), Portugal (PT), Rumänien (RO), Schweden (SE), Slowakei (SK), Slowenien (SI), Spanien (ES), Tschechien (CZ), Ungarn (HU), Zypern (CY)
- 3 Mitglieder der EWR-Zone (Europäischer Wirtschaftsraum): Island (IS), Norwegen (NO), Liechtenstein (LI)
- 2 Weitere Länder: Schweiz (CH), Monaco (MC)