Viele Banken und Sparkassen haben in den letzten Monaten an der Gebührenschraube für das Girokonto gedreht. Vor allem die Direktbanken wie die Comdirect, ING oder Norisbank haben das kostenlose Girokonto ohne Bedingungen nahezu vollständig eliminiert. Die kostenlose Kontoführung ist dann meist nur noch unter bestimmten Bedingungen, möglich wie z.B. ein monatlicher Geldeingang auf dem Konto, eine aktive Kontonutzung über ApplePay oder GooglePay oder über regelmässige monatliche Wertpapierspläne über das Depotkonto.
Die Comdirect, Tochter der Commerzbank, plante zum 1. Mai 2021, die Gebühren auch für die Bestandskunden anzupassen. Für Neukunden galten die neuen Gebühren bereits ab dem 15.02.2021. Hier geht es zum Vergleich Neue + alte Comdirect Girokonto-Konditionen >>>
In der Vergangenheit informierten die Banken, Direktbanken, Sparkassen, PSD-Banken, Volks- und Raiffeisenbanken ihre Kunden einfach per Post oder E-Mail, dass sich ihre AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) inkl. dem Preis- und Leistungsverzeichnis geändert haben. Reagierte der Kunde nicht, so galt dies als Zustimmung zu den neuen Vertragsbedingungen. Das war dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände ein Dorn im Auge, weshalb sie vor den Bundesgerichtshof zogen.
BHG (Bundesgerichtshof) legt Banken bei Gebührenerhöhungen an die Kette
Am 27.04.2021 entschied der BGH (Bundesgerichtshof), dass diese gelebte Praxis von Kreditinstituten nicht legitim ist. Ändert eine Bank oder Sparkasse ihre AGB, so muss diese in Zukunft vom Kunden eine aktive Zustimmung zu den neuen AGB einholen. Andernfalls erlischt das Vertragsverhältnis oder es gelten weiterhin die alten zwischen Bankkunden und der Bank vertraglich vereinbarten Konditionen.
Genauer heisst es im BHG-Urteil (XI ZR 26/20) „Zur Unwirksamkeit von Klauseln, die die Zustimmung des Kunden bei einer Änderung der AGB der Bank fingieren“ … „Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat hat heute entschieden, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam sind, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen fingieren.“
Comdirect setzt neue Girokonto-Konditionen für Bestandskunden vorerst aus
Als Konsequenz zum BGH-Urteil informierte die Comdirect am 30.04.2021 als eine der ersten Banken ihre Bestandskunden über die digitale Postbox:
Informationen zu Ihrem Girokonto
Sehr geehrter Herr … / Sehr geehrte Frau …,
wir hatten Sie in den letzten Wochen in der Postbox darüber informiert, dass wir Ihnen das comdirect Girokonto ab dem 01.05.2021 mit neuen Leistungen, Karten und Preisen anbieten.
Der Bundesgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung vom 27. April 2021 mit dem Vertragsänderungsmechanismus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Kreditinstituts befasst.
comdirect wird die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und im Anschluss eine Bewertung vornehmen. Vor diesem Hintergrund werden wir die für den 01.05.2021 geplanten Umsetzungen des neuen Kontomodells zunächst aussetzen. Ihre Kontoverbindung wird bis auf Weiteres unter den Ihnen bekannten Bedingungen weitergeführt.
Die Entscheidungsgründe des Urteils werden nach der beim Bundesgerichtshof geübten Praxis regelmäßig erst einige Wochen nach der Verkündung des Urteils veröffentlicht.
Ihre neue kostenlose Bankkarte (Visa-Debitkarte), die Sie in den letzten Wochen postalisch erhalten haben, können Sie selbstverständlich weiterhin nutzen.
Wir bitten Sie für die entstandenen Unannehmlichkeiten um Entschuldigung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre comdirect
Für Bestandskunden bleibt das Comdirect Girokonto kostenlos ohne Bedingungen, vorerst
Für Bestandskunden heisst das, dass das bisher kostenlose Girokonto ohne Bedingungen BIS AUF WEITERES kostenlos bleibt.
Die neuen Girokonto-Konditionen für ein kostenloses Girokonto unter Bedingungen gelten jedoch weiterhin für neue Kunden (Neukunden). Denn diese stimmen bereits bei Kontoeröffnung den neuen AGB zu.
Die Banken und Direktbanken wollen nun die schriftliche und ausführlich Urteilsbegründung des BGH abwarten. Bestandskunden der alten Konditionen können sich demnach auf ein monatelanges Gezerre zur Zustimmung der neuen Konditionen einstellen.
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